Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Münsterer Gastronomie auf
Paulina MangoldZoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Münsterer Gastronomie auf
Zollbeamte in Münster haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Prüfer des Hauptzollamts durchsuchten fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen im Kreis Borken. Ziel der Aktion war es, unfaire Wettbewerbsbedingungen zu bekämpfen, die gesetzestreue Unternehmen benachteiligen.
In dem ersten kontrollierten Betrieb wurde ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis entdeckt. In einem zweiten Restaurant stellten die Beamten einen weiteren Beschäftigten ohne ordnungsgemäße Papiere fest, zwei Mitarbeiter, die nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren, sowie einen, der keinen Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Lokal arbeiteten Angestellte ohne Sozialversicherungsanmeldung, während zwei Personen keine Ausweisdokumente vorlegen konnten. Ein Mitarbeiter verweigerte zudem die Zusammenarbeit mit den Ermittlern, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll, bezeichnete das Ausmaß der Verstöße als „alarmierend“. Die Kontrollen waren Teil umfassender Maßnahmen, um faire Wettbewerbsbedingungen in der Region sicherzustellen.
Die Aktion förderte systematische Verletzungen von Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen zutage. Gegen die ermittleten Rechtsbrecher wurden Folgeverfahren eingeleitet. Weitere Kontrollen sind im Rahmen der laufenden Überwachung in der Region geplant.






