Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Paulina MangoldParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windkraftanlage trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Gleitschirm- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt weder den Betrieb noch die Sicherheit der Flugaktivitäten gefährde.
Der Club, der in der Nähe eines der meistgenutzten Fluggebiete der Region ansässig ist, hatte argumentiert, die Anlage werde gefährliche Bedingungen schaffen und die Flugtätigkeiten unzumutbar einschränken. Seit 1998 starten dort jährlich rund tausend Flüge – der Standort gilt als zentraler Treffpunkt für Gleitschirm- und Drachensegler.
Die Windkraftanlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei und Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin sicher möglich wären. In den vergangenen fünf Jahren wurden in der Nähe aktiver Fluggebiete keine neuen Windräder genehmigt.
Trotz der Bedenken des Clubs hinsichtlich Sicherheitsrisiken und Betriebseinschränkungen kam das OVG zu dem Schluss, dass das Projekt die Zukunft des Vereins nicht gefährde. Das Urteil ebnet den Weg für den Bau der Anlage.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Windpark nun wie geplant umgesetzt werden kann. Der Club muss die Errichtung der Anlage akzeptieren, auch wenn Flüge unter bestimmten Windbedingungen weiterhin möglich bleiben. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen erneuerbaren Energieprojekten und lokalen Freizeitaktivitäten auf.






