Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen trotz Legalisierung
Evelin KostolzinGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen trotz Legalisierung
Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Jungpflanzen mehr verkaufen, nachdem ein Gericht diese Praxis für illegal erklärt hat. Die Entscheidung fällt trotz der jüngsten Lockerungen der Cannabisgesetze in Deutschland, die den privaten Konsum erlauben, den kommerziellen Handel jedoch weiterhin einschränken.
Der Geschäftsmann hatte die getopften Cannabis-Pflänzchen neben anderen hanfbezogenen Produkten angeboten. Die Kölner Behörden griffen ein und argumentierten, der Verkauf der Jungpflanzen verstoße gegen das Verbot des kommerziellen Cannabisvertriebs.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte das Verbot. Es urteilte, dass getopfte Jungpflanzen unabhängig davon, ob sie bereits Blüten oder Knospen ausgebildet haben, als Cannabis einzustufen seien. Zudem stellte das Gericht klar, dass diese Pflänzchen nicht unter die Definition von "Stecklingen" im Cannabisgesetz (KannG) fallen, das den begrenzten, nichtkommerziellen Austausch unter Mitgliedern eingetragener Anbauvereine erlaubt.
Nach dem Cannabisgesetz ist der private Anbau für den Eigenbedarf zwar gestattet, der Verkauf von Cannabis – selbst in Form von Jungpflanzen – bleibt jedoch verboten. Aus offiziellen Unterlagen vom März 2026 geht hervor, dass in Nordrhein-Westfalen bisher noch kein zugelassener Anbauverein die Erlaubnis erhalten hat, Stecklinge an seine Mitglieder zu verteilen. Dem Unternehmer bleibt die Möglichkeit, das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anzufechten.
Die Entscheidung unterstreicht, dass der kommerzielle Verkauf von Cannabis – einschließlich Jungpflanzen – nach wie vor verboten ist. Der Fall zeigt die strengen Grenzen zwischen legalem Privatgebrauch und illegalem Handel auf. Bisher wurden in der Region keine weiteren Genehmigungen für den Cannabisvertrieb gemeldet.






