24 March 2026, 18:33

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen mit einstweiliger Verfügung

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes zur Internet-Sperre durch die Regierung zu kommentieren.

Verena Kerth stoppt heimliche Videoaufnahmen mit einstweiliger Verfügung

Ein aktueller Rechtsfall unterstreicht die Bedeutung schnellen und präzisen Handelns in Fällen von Beleidigung und Verletzungen der Privatsphäre. Die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth hat erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt, um die Verbreitung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen von ihr zu stoppen. Das Urteil erging, nachdem das Material ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation gezeigt worden war – ein Vorgang, der erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwarf.

Im Mittelpunkt des Falls standen Videoaufnahmen von Kerth, die ohne ihr Wissen angefertigt und später in eine Dokumentation eingebunden worden waren. Nach deutschem Recht schützen Persönlichkeitsrechte die Privatsphäre, den Ruf sowie die Kontrolle einer Person über ihre eigenen Daten. Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob das Verhalten der betroffenen Person eine Rolle bei der angeblichen Rechtsverletzung gespielt hat.

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Vertreten wurde Kerth von Constantin Martinsdorf, einem Fachanwalt für Medienrecht bei der Kanzlei Bietmann mit Standorten in Bergisch Gladbach und Köln. Martinsdorf, der Mandanten in solchen Situationen zu besonnener, aber zielgerichteter Vorgehensweise rät, beantragte die einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln. Entscheidend war dabei die Eilbedürftigkeit: Deutsche Gerichte verlangen in der Regel, dass innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung geklagt wird, um einen Fall als dringlich anzuerkennen.

Eilverfahren im Medienrecht erfordern schnelle Reaktionen – Gerichte räumen meist nur wenige Wochen bis maximal zwei Monate für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein. Zudem kommt es auf Präzision an: Die Verfügung darf weder zu weit gefasst noch zu eng sein, um wirksam zu sein. In diesem Fall gelang es mit der einstweiligen Verfügung, die weitere Verbreitung der Aufnahmen zu stoppen.

Das Urteil bestätigt, wie wichtig rechtzeitiges juristisches Einschreiten in Datenschutzfällen ist. Kerths Verfügung stellt sicher, dass das umstrittene Material nicht weiter verbreitet wird und schützt so ihre Persönlichkeitsrechte. Der Fall zeigt zudem, wie schnell Betroffene handeln müssen, wenn private Aufnahmen ohne ihre Erlaubnis verwendet werden.

Quelle