Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer kämpfen weiter
Paulina MangoldSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen fließen – doch viele Opfer kämpfen weiter
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen, nachdem Diebe Ende Dezember über 3.000 Schließfächer geknackt hatten. Die ersten Auszahlungen belaufen sich im Schnitt auf knapp 22.000 Euro pro Anspruch und werden über die Hausratversicherungen abgewickelt – doch viele betroffene Kunden stehen nun vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten, um ihre Verluste zurückzuerhalten.
Bei dem Coup hatten unbekannte Täter eine Betonwand in der Filiale durchbohrt und so Zugriff auf fast alle der 3.250 Kunden-Schließfächer erlangt. Die Polizei bestätigte, dass nahezu jedes Fach geöffnet wurde, wodurch Tausende Kunden ohne Wertgegenstände oder ordnungsgemäße Nachweise über ihre eingelagerten Sachen zurückblieben.
Für diejenigen, die lückenlose Unterlagen vorweisen können, gestaltet sich die Entschädigung unkomplizierter: Der Anwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Mandanten rund 250.000 Euro, während die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Klienten etwa 20.000 Euro durchsetzten. Viele Geschädigte verfügen jedoch über keine Zusatzversicherung, da die Sparkasse selbst pro Schließfach nur etwa 10.300 Euro absichert.
Mittlerweile wurden die ersten beiden offiziellen Klagen gegen die Bank beim Landgericht Essen eingereicht. Ein erster Gütetermin ist für Juni angesetzt, während immer mehr Betroffene rechtliche Schritte prüfen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Obwohl die ersten Auszahlungen etwas Erleichterung bringen, bleibt das Verfahren für diejenigen ohne detaillierte Dokumentation oder zusätzliche Police kompliziert. Mit bereits laufenden Prozessen und weiteren zu erwartenden Klagen könnte sich die Lösung für Tausende Geschädigte noch über Monate – wenn nicht länger – hinziehen.






