Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Grundschul-Förderverein und entgeht Haft
Evelin KostolzinSteuerberater betrügt Grundschulverein um Geld - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Grundschul-Förderverein und entgeht Haft
Ein Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Gelder einer Fördervereinigung für eine Grundschule veruntreut hat. Wie das Gericht feststellte, veruntreute er zwischen 2021 und 2022 fast 165.000 Euro, während er die Finanzen der Organisation verwaltete.
Der Angeklagte gestand, über den Zeitraum von zwei Jahren Beträge zwischen 1.000 und 12.000 Euro auf sein privates Konto überwiesen zu haben. Zudem entnahm er 19.000 Euro in bar aus den Vereinsmitteln. Als Anklage erhoben wurde, behauptete er, das fehlende Geld zurückerstattet zu haben – doch das Gericht wies diese Einlassung zurück.
Neben der Bewährungsstrafe verurteilte der Richter den Steuerberater dazu, 5.000 Euro als Schadensersatz an den Förderverein der Grundschule zu zahlen. Das Urteil beendet einen Fall, der auf gravierende Mängel in der finanziellen Aufsicht des gemeinnützigen Vereins hinwies.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Steuerberater nur dann ins Gefängnis muss, wenn er weitere Straftaten begeht. Der Verein erhält durch die gerichtliche Schadensersatzanordnung zumindest einen Teil der veruntreuten Gelder zurück. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit unzureichender finanzieller Kontrolle in kleinen gemeinnützigen Organisationen verbunden sind.






