41-Jährige steht wegen spektakulärem Geldautomatenraub in Solingen vor Gericht
Eggert Striebitz41-Jährige steht wegen spektakulärem Geldautomatenraub in Solingen vor Gericht
41-Jährige vor Wuppertaler Landgericht wegen mutmaßlicher Beteiligung an 500.000-Euro-Geldautomatenraub in Solingen
Vor dem Landgericht Wuppertal muss sich derzeit eine 41-jährige Frau wegen ihrer angeblichen Rolle bei einem spektakulären Geldautomatenraub in Solingen verantworten. Bei dem Überfall im Januar 2019 war ein Sicherheitstrupp, der mit der Befüllung von Geldautomaten beauftragt war, von mehreren Tätern überfallen worden.
Der Vorfall ereignete sich, als die Wachleute bei der Sparkasse eintrafen, um die Automaten mit Bargeld aufzufüllen. Wie die Anklage darlegt, stellte sich einer der Sicherheitsmitarbeiter als Komplize heraus und half dabei, einen Bankangestellten zu überwältigen und zu fesseln. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Opfer bewacht zu haben, während die anderen Täter die Geldkassetten aufbrachen und mit der Beute flüchteten.
Nach der Tat floh die Beschuldigte ins Ausland, wurde jedoch 2024 bei ihrer Rückkehr nach Deutschland festgenommen. Ihr Ehemann, der bereits wegen seiner Beteiligung an dem Raub verurteilt wurde, hatte mehr als 340.000 Euro aus dem erbeuteten Geld in ihrem gemeinsamen Haus versteckt. Unklar bleibt jedoch, wie viel von den ursprünglich gestohlenen 500.000 Euro tatsächlich fehlt – die Summe basiert auf einer Schätzung des Gesamtverlusts, der mit einem separaten Brandereignis in Schweinfurt in Verbindung steht.
Im Falle einer Verurteilung droht der Angeklagten eine lange Haftstrafe für ihre mutmaßliche Mittäterschaft.
Der Prozess geht unterdessen weiter, während die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung gegen die Frau vorantreibt, der Beihilfe zum Raub von 2019 vorgeworfen wird. Zwar konnte ein Großteil der Beute sichergestellt werden, doch die genaue Höhe des verbleibenden Schadens steht noch nicht fest. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob sie für ihre vermutete Beteiligung eine Freiheitsstrafe antreten muss.






