18 February 2026, 17:34

Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, während Menschen auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen und Foto Rahmen an der Hintergrundwand zu sehen sind.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine Überprüfung von Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte wurden hinzugezogen, um die Unterlagen zu sichten – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu verhindern, dass mögliche Verstöße wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden können.

Die Untersuchungen starteten am 1. Februar 2023 unter Leitung eines pensionierten Beamten. Ab dem 1. März wird ein zweiter Offizier das Team verstärken, um die Arbeiten zu beschleunigen. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung zu prüfen, wobei die genaue Dauer der Überprüfung noch nicht feststeht.

Sollten Hinweise auf Fehlverhalten gefunden werden, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Beendigung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses folgen.

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Nach der Auswertung der Akten aktueller Beschäftigter widmet sich das Team den Archivbeständen, darunter auch den Unterlagen ehemaliger Mitarbeiter. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung solcher Verstöße, wird künftige Landessynoden über den Fortschritt informieren.

Ziel der Prüfung ist es, frühere Fehlverhalten innerhalb der Kirche aufzuklären und Konsequenzen für Verantwortliche zu ziehen. Bestätigte Fälle werden im Rahmen formaler Verfahren behandelt, wobei Betroffenen mögliche Sanktionen drohen. Auch die Rheinische Kirche hat ähnliche Maßnahmen ergriffen, während andere Landeskirchen in Deutschland diesem Beispiel bisher noch nicht gefolgt sind.