26 February 2026, 18:40

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextremistisch

Eine Gruppe von Menschen mit Transparenten und Schildern steht vor einem Gebäude, mit zwei Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer rechts daneben, während einer Demonstration in Deutschland.

AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextremistisch

Ein deutsches Gericht hat dem Inlandsgeheimdienst des Landes vorläufig untersagt, die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistische Organisation einzustufen. Das Urteil erging am 26. Februar 2026 durch das Verwaltungsgericht Köln und stoppt das Verfahren bis zum Abschluss der Hauptverhandlung. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der AfD gegen die geplante Einstufung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Deutschlands Bundesnachrichtendienst, hatte beabsichtigt, die AfD offiziell als 'bestätigte rechtsextremistische Organisation' zu klassifizieren. Die AfD reichte jedoch Klage ein und bestritt die Einstufung als ungerechtfertigt. Der vorläufige Beschluss des Kölner Gerichts verhindert nun, dass das BfV die Einordnung vorerst vollzieht. Die Richter entschieden, dass die Behörde das Ergebnis des Hauptverfahrens abwarten muss, bevor sie weiter vorgehen darf. Trotz dieser Unterbrechung gibt es keine Hinweise darauf, dass die Entscheidung laufende Ermittlungen oder Beobachtungen durch andere Landesbehörden des Verfassungsschutzes beeinträchtigt. Bis auf Weiteres bleibt die AfD von der offiziellen Extremismus-Einstufung verschont, während der Rechtsstreit andauert. Durch die gerichtliche Intervention darf das BfV die Klassifizierung nicht durchsetzen, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird. Der Prozess wird entscheiden, ob die Partei künftig einer verschärften Kontrolle nach deutschem Recht unterliegt.

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