Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor
Wally KlemtOVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Entscheidung über Fördergelder für 2021 steht bevor
Ein Rechtsstreit über die öffentliche Förderung einer Stiftung mit Verbindungen zur rechtspopulistischen AfD wird vor Gericht weitergeführt. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der Partei Alternative für Deutschland (AfD) nahesteht, hat ihren Antrag auf Finanzhilfen nun auf das Jahr 2021 beschränkt. Eine entscheidende Verhandlung findet am 10. März vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen statt.
Ursprünglich hatte die Stiftung Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Sowohl das Bundesverwaltungsamt als auch das Verwaltungsgericht Köln wiesen den Antrag jedoch zurück. Dennoch wurde die Berufung zugelassen.
Mittlerweile wurden die Regelungen zur Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert. 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Förderungspraktiken für verfassungswidrig. Im Jahr 2024 trat daraufhin das Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft. Diese Änderungen berühren den aktuellen Fall jedoch nicht, da es ausschließlich um das Jahr 2021 geht.
Die AfD bleibt weiterhin als Fraktion im Bundestag anerkannt, auch wenn ihre genaue Sitzverteilung nach der Wahl 2025 noch nicht feststeht. Durch die Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Größe des Bundestags auf 630 Sitze festgeschrieben; Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen damit.
Die anstehende Verhandlung wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf öffentliche Förderung hat. Die Entscheidung stützt sich auf die damals geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und bleibt von späteren Reformen unberührt. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle um parteinahe Stiftungen erhalten.






