EU-Urteil stärkt Passagierrechte: Airlines müssen bei freiwilligen Verspätungen zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EU-Urteil stärkt Passagierrechte: Airlines müssen bei freiwilligen Verspätungen zahlen
Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts hat klargestellt, dass Fluggesellschaften Passagieren Entschädigungen zahlen müssen, wenn sich Verspätungen ergeben, weil auf verspätet eintreffende Reisende von vorherigen Flügen gewartet wird. Die Entscheidung folgt auf einen Streitfall mit der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter, die nach einer fünfstündigen Verspätung mit einer Maschine gewartet hatte, bis Passagiere die überlasteten Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn passiert hatten.
Zwei betroffene Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Anschlussflug von Düsseldorf nach Warna aufgrund der Störung mehr als drei Stunden Verspätung hatte.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022, als European Air Charter beschloss, einen Abflug in Köln/Bonn zu verzögern, um auf Passagiere zu warten, die sich noch in den überfüllten Sicherheitskontrollen befanden. Diese Entscheidung löste eine Kettenreaktion aus, die die Fluggesellschaft zwang, alle nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuplanen. Einer davon, die Verbindung Düsseldorf–Warna, kam schließlich mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort an.
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die freiwillige Entscheidung der Airline, auf die verspäteten Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die Folgeverspätungen war. Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Fluggesellschaften solche Situationen nicht als "außergewöhnliche Umstände" geltend machen – ein Argument, das häufig genutzt wird, um Entschädigungszahlungen zu umgehen. Das Gericht betonte, dass freiwillige Entscheidungen wie das Warten auf Passagiere – und nicht externe Faktoren wie Streiks oder Extremwetter – die Airline haftbar für Entschädigungen machen.
Obwohl das Urteil keine spezifischen Aussagen zu sicherheitsbedingten Verspätungen an anderen Flughäfen trifft, stärkt es die bestehenden Passagierrechte. Fluggesellschaften müssen weiterhin Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten während langer Wartezeiten anbieten. Das Düsseldorfer Gericht wird nun prüfen, ob European Air Charter eigenständig über die Verzögerung entschieden hat und ob den beiden Klägern die geforderten 400 Euro pro Person zustehen.
Der Fall knüpft an ein EU-Urteil aus dem Jahr 2021 (C-28/20) an, das "außergewöhnliche Umstände" bei internen Airline-Streiks ablehnte und Entschädigungen von 250 bis 600 Euro für betroffene Passagiere vorschrieb. Das aktuelle Urteil verschärft die Bedingungen, unter denen Fluggesellschaften Zahlungen für Verspätungen vermeiden können, die auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen.
Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall: Airlines, die Flüge freiwillig verzögern, um verspätete Passagiere aufzunehmen, müssen Entschädigungen an Betroffene auf nachfolgenden Verbindungen zahlen. Das Düsseldorfer Gericht wird nun die Entschädigungsforderungen gegen European Air Charter abschließend klären.
Passagiere, deren Flüge durch solche Entscheidungen erheblich verspätet wurden, könnten künftig bessere Aussichten haben, auf Grundlage des EU-Rechts eine Erstattung zu erhalten.
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