16 February 2026, 18:06

Großrazzia in NRW: 22 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und Lohnbetrug aufgedeckt

Ein Diagramm, das die US-Öl- und Petroleumproduktion, -importe und -exporte zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Dateninformationen bereitstellt.

Großrazzia in NRW: 22 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und Lohnbetrug aufgedeckt

Gemeinsame Razzia in Nordrhein-Westfalen deckt zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht auf

Bei einer gemeinsamen Aktion in Nordrhein-Westfalen sind multiple Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt worden. Zoll- und Polizeibeamte aus Krefeld und Mönchengladbach führten die Kontrollen am 9. Februar 2026 durch. Die Maßnahme war Teil einer europaweiten Großrazzia gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug.

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld arbeitete dabei mit der Polizei Mönchengladbach zusammen. Gemeinsam überprüften sie 26 Arbeitgeber und 32 Beschäftigte. Die Kontrollen brachten eine Reihe von Verdachtsfällen ans Licht.

Beamte entdeckten neun Fälle von Lohnvorenthaltung und Untreue. Bei fünf weiteren Verdachtsfällen ging es um möglichen Sozialleistungsbetrug, während in drei Fällen gegen den Mindestlohn verstoßen worden war. Zudem hatten vier Arbeitgeber versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmeldungen bei Beschäftigungsaufnahme abzugeben. Ein Verdachtsfall auf illegale Arbeitnehmerüberlassung wurde ebenfalls registriert.

Die Aktion erfolgte im Rahmen der europäischen Initiative ROADPOL, einem Netzwerk von Verkehrspolizeibehörden in 30 Ländern. Obwohl ROADPOL primär auf Verkehrssicherheit abzielt, erstrecken sich einige Kampagnen – wie diese – auch auf Arbeitsrechtsverstöße in der Transportbranche. Die weiteren Ermittlungen werden nun von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Mönchengladbach übernommen.

Die Ergebnisse unterstreichen die anhaltenden Probleme mit Schwarzarbeit und Lohnbetrug in der Region. Die Behörden werden die 22 aufgedeckten Verdachtsfälle weiterverfolgen. Die Operation zeigt einmal mehr, wie wichtig grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Arbeitsrechtsverstößen ist.