Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG
Wally KlemtPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Störung, bei der psychische Faktoren zu einem Sehverlust führen, ohne dass körperliche Schäden vorliegen. Ihr Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet, das am 27. Februar 2023 ein Urteil fällen wird.
Der Streit begann 2018, als die Klägerin erstmals finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis beantragte. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab mit der Begründung, psychogene Erblindung erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit in Deutschland, die sich an der gemessenen Sehschärfe orientiert. Trotz ihrer Angaben zeigten Tests, dass ihr rechtes Auge fast normale Sehkraft besaß, während das linke sogar über eine sehr gute Sehschärfe verfügte.
Ein Gutachter der Universität Tübingen wies später auf Widersprüche zwischen den Schilderungen der Frau und den medizinischen Befunden hin. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage zunächst abgewiesen und offen gelassen, ob die Frau tatsächlich unter psychogener Erblindung leidet, ihre Symptome übertreibt oder eine Beeinträchtigung nur vortäuscht. Die COVID-19-Pandemie verzögerte das Verfahren zusätzlich und verlängerte so die rechtliche Unsicherheit.
Nun muss das OVG entscheiden, ob psychogene Erblindung rechtlich mit organischer Blindheit gleichgesetzt werden kann. Klare Präzedenzfälle aus anderen europäischen Ländern fehlen, und das Urteil – das noch am Verhandlungstag erwartet wird – könnte eine richtungsweisende Vorgabe für ähnliche Fälle schaffen.
Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Behindertenrecht hat. Zudem könnte sie beeinflussen, wie psychogene Erkrankungen in künftigen Rechtsstreitigkeiten bewertet werden. Das Urteil wird am 27. Februar 2023 verkündet.






