BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um Postbank-Übernahme durch Deutsche Bank
Wally KlemtBGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH-Urteil beendet jahrelangen Streit um Postbank-Übernahme durch Deutsche Bank
Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutscher Bank und Postbank-Aktionären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Bank von 25 Euro pro Aktie im Jahr 2010 angemessen war – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Postbank-Kurs einst mehr als das Doppelte dieses Betrags erreicht hatte. Dreizehn Aktionäre hatten geklagt und argumentiert, bei der Transaktion benachteiligt worden zu sein.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank 2008 die faktische Kontrolle über die Postbank übernommen hatte, als die Aktien noch mit 57,25 Euro bewertet wurden. Zwei Jahre später unterbreitete die Bank ein öffentliches Angebot von lediglich 25 Euro pro Aktie. Aktionäre, die das Angebot annahmen, behaupteten später, ihnen stehe die Differenz zwischen den beiden Kursen zu.
Das Oberlandesgericht Köln gab den Klägern recht und verurteilte die Deutsche Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Die Bank legte Berufung ein, doch der BGH wies diese zurück und bestätigte das vorherige Urteil in vollem Umfang.
Trotz der Entscheidung muss die Deutsche Bank keine zusätzlichen finanziellen Belastungen fürchten. Die erforderlichen Zahlungen waren bereits in Rückstellungen eingebucht worden, sodass das Urteil keine weiteren Kosten für das Institut mit sich bringt.
Mit dem BGH-Urteil findet ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Die ehemaligen Aktionäre erhalten eine Entschädigung auf Basis des Aktienkurses von 2008, während die Deutsche Bank weitere finanzielle Sanktionen vermeidet. Der Fall schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie Übernahmeangebote nach deutschem Recht bewertet werden.






