06 March 2026, 20:29

Zoll findet verbotenes Wärmebild-Zielfernrohr in rumänischem Transporter auf der A44

Ein Schwarz-Weiß-Cartoon von Männern in einem Feld, einige halten Gewehre und andere liegen am Boden, mit Text oben und unten, der "Dunkle Artillerie oder Wie man die Kontrabandware nutzt" lautet.

Zoll findet verbotenes Wärmebild-Zielfernrohr in rumänischem Transporter auf der A44

Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 bei einer Routinekontrolle ein verbotenes Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre entdeckt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, war in einem auf Rumänien zugelassenen Transporter versteckt, der Waren aus dem Vereinigten Königreich nach Rumänien transportierte. Gegen zwei rumänische Männer werden nun strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Steuerhinterziehung geführt.

Die Entdeckung gelang, als die Beamten den Transporter anhielten, der zudem einen BMW X6 auf einem Anhänger mitführte. Das Wärmebildgerät, das mit einer integrierten Montageschiene ausgestattet war, befand sich unter nicht deklarierten Gegenständen. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) ist eine solche Ausrüstung ohne entsprechende Genehmigung illegal.

Die beiden Männer, die angaben, für eine rumänische Spedition zu arbeiten, konnten keine gültigen Papiere für das Zielfernrohr vorlegen. Die Behörden beschlagnahmten das Gerät umgehend. Neben dem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldeten die beiden zudem Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 3.250 Euro für die nicht deklarierten Waren – darunter der BMW X6, dessen Wert aufgrund eines defekten Turboladers auf 4.000 Euro geschätzt wurde.

Um ihre Freilassung zu erwirken, beglichen der Fahrer und der Beifahrer die ausstehenden Abgaben sowie eine gerichtlich angeordnete Kaution von 4.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat den Zoll nun mit weiteren Ermittlungen zu dem Vorfall beauftragt.

Wärmebild-Zielfernrohre unterliegen in Deutschland und der EU weiterhin strengen Kontrollen, ohne dass es in den letzten Jahren größere gesetzliche Lockerungen gegeben hätte. Zwar haben technologische Fortschritte zu kompakteren, KI-gestützten Modellen geführt, doch bleiben Schmuggelversuche – wie etwa ein Fall 2023 mit Nachtsichtgeräten an der polnischen Grenze – selten, werden aber genau beobachtet.

Das beschlagnahmte Zielfernrohr verbleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen als Beweismittel in Verwahrung. Den beiden Männern wurde die Weiterfahrt gestattet, ihnen drohen jedoch je nach Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen Anklagen. Zollbeamte wiesen erneut auf die konsequente Durchsetzung von Waffen- und Einfuhrbestimmungen auf deutschen Straßen hin.

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